Sie haben eine Tierquälerei beobachtet?

Sie haben eine Tierquälerei beobachtet, den Tierhalter auch bereits mehrfach auf sein unverantwortliches  Verhalten angesprochen, aber all Ihre Bemühungen fruchten nicht?

Wer kann jetzt helfen?

Leider ist es ein unverwüstliches Gerücht, dass Tierschutzvereine mehr für misshandelte Tiere tun können, als die Mitmenschen, vor deren Haustüre sich die Tragödien direkt abspielen. Zivilcourage und Eigeninitiative sind gefragt.  Denn Tierquälereien sind zwar nach dem Gesetz nur Vergehen, aber sie sind ebenso anzuzeigen, wie wenn man eine Körperverletzung oder den Mord eines Menschen gesehen hätte. Wer bei Tierquälereien wegsieht, macht sich mitschuldig.

 

Die schlechte Nachricht ist, dass sich Tierschutzvereine lediglich aus Normalbürgern zusammensetzen, die in der Regel über keinerlei polizeiliche Kompetenzen verfügen. So kann ein Tierschutzverein Sie vielleicht darüber beraten, was erlaubt oder verboten ist und Ihnen auch die Adressen der für Sie zuständigen Ämter nennen, aber der Einzige, der die Tierquälerei wirklich stoppen kann sind Sie selbst indem Sie tätig werden. Denn während Sie dem Tierquäler vielleicht direkt in den Garten schauen können, wohnen die Mitglieder Ihres ansässigen Tierschutzvereines vielleicht nicht einmal in Ihrem Wohnviertel.

In der Tat machen Tierschutzvereine oft schlechte Erfahrungen. Denunzierung von Nachbarn, die Tiere halten ist eine beliebte Art des Mobbings, daher haben auch anonyme Anzeigen keine Aussicht auf Erfolg

Wie sollen Vereine es schaffen, begründete von unbegründeten Anzeigen zu unterscheiden? Ginge man allen „Tipps“ nach, bliebe keine Zeit mehr, überhaupt noch Tieren zu helfen. Wenn Sie sich aber nicht sicher sind ob tatsächlich ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, dann wird Sie der örtliche Tierschutzverein zumindest gerne beraten, was strafbar ist und was nicht. Ansonsten ist das zuständige Veterinäramt meist Teil des Landratsamtes  bzw. der Amtstierarzt ist für Verstöße gegen das Tierschutzangesetz zuständig und kann Sie auch entsprechend belehren.

 

Sie wissen nun, Sie sind zunächst allein und das ist wieder eine gute Nachricht. >>Denn wenn Du willst, dass etwas zu Deiner Zufriedenheit erledigt wird, dann mach es selbst!<< Das ist eine alte Sache.

 

Was ist zu tun?

 

1. Ermittlung der Eigentümer

Versuchen Sie herauszufinden, wem die Tiere gehören und mit dem Besitzer oder Nachbarn Kontakt aufzunehmen. Vielleicht können Missstände in einem guten Gespräch behoben werden. Versuchen Sie, das Gewissen zu erreichen - Schließlich wollen Sie in erster Linie den Tieren helfen - und nicht den Leuten schaden. Vielleicht sind die Tierhalter überfordert und brauchen Hilfe?

 

2. Sichern Sie Beweise

Worauf kommt es an? - Gerichte benötigen Fakten.

Ein oft von Tierliebhabern gemachter Fehler ist, dass sie zuerst das Tier aus seiner Notlage notfalls auch durch Diebstahl zu retten, ohne vom Ort der Tierquälerei und dem Tier vor Ort Bilder zu machen.

 

  • Sichern Sie zunächst immer Beweise. Dokumentieren Sie durch Bilder oder  Filme. Wichtig: Geben Sie Beweismaterial nie ohne Kopie aus der Hand, vervielfältigen Sie schriftliche Dokumente und Fotos! Denn in Fällen von Tierquälerei werden Tatbestände oft schnell vertuscht oder geleugnet
  • Nehmen Sie einen (möglichst unabhängige) Zeugen mit, der Sie auch gegebenenfalls durch eine eidesstattliche Versicherung über das Geschehene unterstützt. Je mehr Zeugen sich beim Veterinäramt melden, umso besser.
  • Notieren Sie sich genaue Zeit, evt. Autonummern, Namen und Anschriften. Lieber zu viele Infos als zu wenig.
  • Wenn das Tier sofort Hilfe benötigt, dann sollte es so schnell wie möglich  auch einem Tierarzt überstellt werden, der einerseits ein wichtiger Zeuge wird und andererseits auch im gegebenen Fall die Erstversorgung des Tieres übernehmen  kann.

 

Sie haben Beweise?
Sie haben Zeugen?

Sie haben die Macht!

Eindeutige Tierquälereien können Sie  direkt bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Durch Ihre Aussage und die der mitgebrachten Zeugen,  die gesicherten Beweise ( Fotos, Dokumentation etc.)  sind Sie die größte Hilfe für die Tiere. Lassen Sie nicht locker. Wenn Sie bereit sind, eine Tierquälerei zur Anzeige zu bringen, dann werden Sie nun auch bei den örtlichen Tierschutzvereinen oder Tierhilfen Unterstützung bekommen. Bleiben diese oder die Behörden untätig, dann schalten Sie die Presse ein. Lassen Sie sich nicht entmutigen: steter Tropfen höhlt den Stein.

 

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Bei wildlebenden Tieren bitte beachten:

Wildtiere brauchen nur in seltenen Ausnahmefällen menschliche Hilfe. Das gilt insbesondere für Vögel im strengen Winter oder für unterentwickelte Jungigel.

 

Tierquälerei – Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus?
 

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,


2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ob die Tiere »der Art entsprechend gehalten« werden, wird bei einigen Nutztierarten durch Haltungsverordnungen (z.B. Schweineverordnung) geregelt. Gibt es keine Haltungsverordnung, dann kann man sich direkt auf das Tierschutzgesetz berufen. Der Begriff »der Art entsprechend« wird allerdings in der Praxis sehr »großzügig« ausgelegt (also nicht im Sinne der Tiere, sondern einzig im Sinne ihrer Ausbeuter).

Was können Sie tun, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden?

1. Auch, wenn es nicht immer leicht ist, sprechen Sie den Halter an und versuchen Sie, mit dem Halter vernünftig zu reden. Nicht jeder Tierbesitzer hat auch Fachkenntnisse und könnte möglicherweise auch aus Unwissenheit, seinem Tier nicht gerecht werden. Manchmal werden Tiere auch aus Überforderung geschlagen, einfach weil der Halter sein Tier einfach nicht versteht, bzw. dessen Körpersprache nicht lesen kann. Ein freundliches Gespräch kann in manchen Fällen tatsächlich helfen.

2. Zeigt sich der Tierhalter uneinsichtig, wenden Sie sich an das Veterinäramt (oftmals Teil des Landratsamtes). Versuchen Sie den Tatbestand möglichst genau zu dokumentieren: Fotos, Filmaufnahmen, Zeugenaussagen. Je mehr Zeugen sich beim Veterinäramt melden, umso besser. Denn in Fällen von Tierquälerei werden Tatbestände oft schnell vertuscht oder geleugnet. Wichtig: Geben Sie Beweismaterial nie oder nie ohne Kopie aus der Hand, vervielfältigen Sie schriftliche Dokumente und Fotos!

3. Sprechen Sie parallel dazu mit der Polizei und erstatten Sie im Bedarfsfall Anzeige wegen Tierquälerei. Berufen Sie sich auf § 2 des Tierschutzgesetzes, nach dem der Tierhalter verpflichtet ist, die Tiere der Art entsprechend zu versorgen. Hier braucht es unter Umständen einigen Nachdruck. Wichtig: Zeigen Sie auch der Polizei Ihre Fotos, welche die tierquälerischen Zustände dokumentieren.

4. Wenden Sie sich an einen örtlichen Tierschutzverein, oder an andere Tierschutzorganisationen Ihres Vertrauens - oft ist der Protest von verschiedenen Seiten sehr hilfreich!

5. Wenden Sie sich mit Ihren Fotos und Ihrem schriftlichen Bericht an die regionale Presse. Öffentlicher Druck kann  manchmal Wunder wirken!

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